Obsorge, Kindesunterhalt, Kinderbetreuung, Elternkarenz und- Teilzeit, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wochengeld, etc.
Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Meldebestätigung
Arbeitnehmer, Geringfügig Beschäftigte, Freie Dienstnehmer, Neue Selbständige, Werkvertrag, Saisoniers, Ferialpraxis, Dienstleistungsscheck, etc.
- Unterliegt einem Bauvorhaben der Tiroler Bauordnung (TBO) in der geltenden Fassung oder nicht – TBO 2022 §1 Abs. 3
- Anzeige und bewilligungsfrei – TBO 2022 §28 Abs. 3
- Anzeigepflichtig – TBO 2022 §28 Abs. 2
- Bewilligungspflichtig – TBO 2022 §28 Abs. 1
- Antragsformular für die Bauanzeige und Planunterlagen in 2-facher Ausfertigung sind einzureichen.
- Ein Übersichtsplan als Auszug aus der amtlichen Katastralmappe, aus dem sich die Grundstücksnummer und der Name des Eigentümers des Bauplatzes sowie die Lage und die Umrisse der baulichen Anlage ergeben. Ein solcher Übersichtsplan kann z.B. über die Anwendung tirisMaps vom Land Tirol erstellt werden.
- Das Baugesuch ist, vollständig auszufüllen, vom Antragsteller und von einem befugten Planer zu unterschreiben.
- Bauwerber ist NICHT Eigentümer des Grundstückes = schriftliche Zustimmung vom Eigentümer muss vorgelegt werden
- Bauwerber ist nicht alleiniger Eigentümer des Grundstückes = Zustimmung der restlichen Miteigentümer
- Einreichpläne und Vermessungspläne müssen von einer befugten Firma und dem Bauherrn unterfertigt werden und sind in 3-facher Ausfertigung einzureichen.
- Energieausweis, GB-Auszug und Baumassenberechnung/Kubaturberechnung vom befugten Planer
- Nachweis der erforderlichen Parkplätze (siehe Stellplatzverordnung der Gemeinde Hart im Zillertal)
- Falls notwendig Zustimmungserklärungen
- Trinkwasserversorgung
Privatwasser: Schriftliche Zustimmung Wassergenossenschaft und Trinkwasserprüfbericht
Gemeindewasser: Formular „Anschluss an die Gemeindewasserleitung“ ausfüllen und unterfertigen - Oberflächenwässer
Versickerung auf eigenem Grund: Darstellung im Einreichplan; bei größeren Flächen muss ein Versickerungsprojekt miteingereicht werden.
Einleitung in Oberflächenwasserkanal: Anfrage an die Gemeinde, ob ein Anschluss möglich ist.
Angabe beim Baugesuch der zu versickernden Flächen die in den Oberflächenwasserkanal der Gemeinde eingeleitet werden.
Oberflächenwässer müssen retentiert in den Oberflächenwasserkanal eingeleitet werden
Faustregel Retentionsvolumen: 3,0m³ Retentionsvolumen / 100m² Einzugsfläche
Drosselabfluss: 0,2 l/s Drosselwassermenge / 100 m² Einzugsfläche - Schmutzwässer:
Anschluss an den Gemeindekanal – AIZ-Formular ausfüllen und unterfertigen
Auf Eigengrund – dichte Grube
- Zufahrt
Privatstraße: Dienstbarkeitsvertrag oder Servitutsvertrag muss vorgelegt werden
Gemeindestraße
Landesstraße
Laut der Tiroler Bauordnung 2022 ist „die Errichtung und Änderung von Stützmauern und Einfriedungen von 1.50 m bis zu einer Höhe von insgesamt 2 m jedenfalls der Behörde anzuzeigen darüber hinaus bedarf es eine Baubewilligung.
Ohne Einverständniserklärung des Grundeigentümers vom benachbarten Grundstücks der gemeinsamen Grundgrenze die Hälfte.
Die Bauhöhe wird im Bebauungsplan festgelegt.
Erbrecht, Nachlass, Testamentsformen, Erbschaftssteuer, Pflichtteilsrecht, Verlassenschaftsverfahren, Schenkungen, etc.
Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbs-unfähigkeitspension, Behindertenpass, Gleichbehandlung; etc.
Pensionskonto, Alters-pension, Korridorpension, Witwen-, Waisenpension, Ausgleichszulage, etc.
Scheidungsverfahren, Mediation, Obsorge, Unterhaltsansprüche, Kindesunterhalt, etc.
Erwerb Staatsbürgerschaft, Doppelstaatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaftsnachweis, etc.
Strafregisterbescheinigung, Tilgungsfristen, Beschränkung der Auskunft, etc.
Eigentum, Mietwohnungen, Förderungen und Finanzierungen, Handwerkerbonus, etc.