Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz ordnet zur Gewährleistung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere zur Vermeidung der Beeinträchtigung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs am niederrangigen Straßennetz, während der Verkehrsspitzenzeiten in den Wintermonaten (Verkehrsüberlastung der B-169 Zillertal Straße, B-181 Achensee Straße und L-7 Jenbacher Straße und des damit verbundenen ortsfremden Ausweichverkehrs auf das niederrangige Straßennetz), gemäß § 44a iVm § 94b der Straßenverkehrsordnung 1960, in der derzeit gültigen Fassung, folgende vorbereitende Verkehrsmaßnahmen an.